Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1. Allgemeines. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenüber XQTING getätigten Bestellungen und alle mit XQTING geschlossenen Verträge, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor denen des Kunden, auch wenn XQTING diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Artikel 2. Angebote und Bestellungen Versprechen von Vertretern, Verkäufern oder anderen Mitarbeitern von XQTING sind für XQTING in keiner Weise verbindlich, es sei denn, sie wurden von der Geschäftsleitung schriftlich bestätigt. Angebote und Preisangaben gelten für den im Angebot bzw. in der Preisangabe angegebenen Zeitraum oder, falls dieser nicht genannt ist, für einen Zeitraum von höchstens einem (1) Monat ab Ausstellungsdatum. Eine Bestellung ist für XQTING erst dann verbindlich, wenn sie von XQTING schriftlich angenommen wurde. Bestellungen können nicht storniert werden.

Artikel 3. Alle Preise sind in EUR angegeben und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlich erhobener Abgaben. Sofern im Einzelvertrag nicht anders festgelegt, werden Reisekosten, Tagegeld und Übernachtungskosten zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 5 % an den Kunden weiterberechnet. Die Reisezeit gilt als Teil der Arbeitszeit.

Artikel 4. Die von XQTING angegebenen Liefertermine dienen nur zur Information. XQTING ist bestrebt, die Lieferungen und/oder Installationen zu den vorgeschlagenen oder nachträglich bestätigten Terminen durchzuführen, kann jedoch nicht für Verzögerungen haftbar gemacht werden. XQTING bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises zuzüglich aller damit verbundenen Kosten und Steuern Eigentümer der Geräte/Waren. Der Transport der Waren erfolgt auf Risiko des Kunden. Alle Softwarelizenzen bleiben das ausschließliche Eigentum von XQTING oder des Lizenzgebers.

Artikel 5. XQTING-Produkte können so konfiguriert werden, dass sie in regelmäßigen Abständen über einen HTTPS-Request einen zentralen XQTING-Server kontaktieren. Auf diese Weise sammeln wir Informationen über den Zustand des Produkts und unsere Techniker können im Falle von Vorfällen oder Anomalien (schneller) eingreifen. Die „I'm alive“-Nachricht enthält nur Versions- und Statusinformationen über das Produkt an sich. Es werden keinerlei personenbezogene oder sonstige Daten ausgetauscht.

Artikel 6. Alle geistigen Eigentumsrechte an der Software und an der von XQTING erstellten Softwaredokumentation verbleiben bei XQTING. XQTING gewährt dem Kunden eine nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Software und der Softwaredokumentation für eigene, interne Geschäftszwecke eines Rechtsträgers. Diese Lizenz umfasst das Recht: (i) die Funktionsweise der Software während der Nutzung zu beobachten, zu untersuchen und zu testen, um die grundlegenden Ideen und Prinzipien für jedes Element der Software zu ermitteln; (ii) die Software an jedem vom Kunden genutzten Wiederherstellungs- oder Sicherungsort zu speichern und zu nutzen; und (iii) die Software mit jeder anderen vom Kunden genutzten Software zu verbinden und zu interfacen. Der Kunde verpflichtet sich: (i) die Software nicht zu verändern, anzupassen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, vorausgesetzt, dass XQTING auf Anfrage des Kunden vollständige und verständliche Informationen darüber bereitstellt, wie die Software mit anderer Software interoperabel gemacht werden kann; (ii) keine Urheberrechts- oder sonstigen Eigentumsvermerke aus der Software selbst oder aus der Softwaredokumentation zu entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software ohne schriftliche Zustimmung von XQTING dauerhaft oder vorübergehend an Dritte zu übertragen, zu vermieten oder zu verleasen.

Artikel 7. Alle Rechnungen sind am Fälligkeitstag netto und ohne Abzug zahlbar. Die Zahlungen sind per Banküberweisung auf das auf der jeweiligen Rechnung angegebene Konto zu leisten. Alle mit dieser Zahlung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Leistet der Kunde die Zahlung nicht innerhalb der festgesetzten Frist, wird der Betrag automatisch und ohne vorherige schriftliche Mahnung um einen Zins von 1 % pro angebrochenem Monat erhöht.

Artikel 8. Die Parteien vereinbaren, dass alle gegenseitig mitgeteilten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und andere als vertraulich bezeichnete Informationen streng vertraulich behandelt werden. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Ideen, Modelle, Konzepte, Methoden, Techniken oder sonstiges wichtiges Know-how sowie für Informationen, die der empfangenden Partei bereits bekannt sind oder die sie auf andere Weise als durch das Vertragsverhältnis erlangen kann. XQTING wird die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben (es sei denn, dies ist für die Erfüllung des Vertrages erforderlich) und diese Unterlagen und Informationen nur für die Erfüllung des Vertrages verwenden. Nach Beendigung eines Auftrages ist der Empfänger verpflichtet, Unterlagen, die vertrauliche Informationen enthalten, auf Verlangen an die Gegenpartei zurückzugeben. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten.

Artikel 9. Haftungsbeschränkung XQTING kann keinesfalls haftbar gemacht werden für indirekte, zufällige, immaterielle Schäden und/oder Folgeschäden (wie z. B. Nutzungsausfall, Datenverlust, Gewinn-, Umsatz- und Aktivitätseinbußen, geringere Einsparungen, Rufschädigung, Verlust des Firmenwerts oder Unterbrechung von Aktivitäten und ganz allgemein für jeden Verlust wirtschaftlicher oder finanzieller Art, unabhängig davon, ob dieser als Folge des Ereignisses, das den Anspruch begründet hat, betrachtet werden kann oder sich direkt und natürlich daraus ergibt), die sich aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der bereitgestellten Waren und/oder Dienstleistungen ergeben.

Artikel 10. Höhere Gewalt XQTING kann keinesfalls dafür haftbar gemacht werden, dass eigene Verpflichtungen nicht oder nur verzögert erfüllt werden können, wenn dies durch Ereignisse wie Brände, Überschwemmungen, Tornados, Stürme, Blitzschlag, Erdbeben, Monsun, Naturkatastrophen, Epidemien, Quarantänebeschränkungen, Unterbrechung der Versorgung mit normalerweise zuverlässigen Quellen (z. B. Strom, Wasser, Treibstoff usw.), Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Transportschwierigkeiten, behördliche Maßnahmen, Kriege und sonstige Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von XQTING liegen, verursacht wird. XQTING wird den Kunden unverzüglich über jede Verzögerung aufgrund von höherer Gewalt informieren. Überschreitet die Verzögerung aufgrund höherer Gewalt den Zeitraum von drei (3) Monaten, kann jede Partei den nicht ausgeführten Teil des Auftrags stornieren. Die Zahlung für den ausgeführten Teil bleibt fällig, und die Parteien begleichen ihre Rechnungen entsprechend unverzüglich.

Artikel 11. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem belgischen Recht. Für Streitigkeiten über die Gültigkeit oder Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die zuständigen Gerichte in Gent (Belgien) zuständig.